Sie sind auf der Suche nach einem Grundstück für IHR neues zu Hause? Dann sind Sie hier genau richtig.
Das schöne Baugrundstück mit Süd-West Ausrichtung umfasst ca. 715,50 m² und liegt in einem Mischgebiet von Apfeldorf.
Es eignet sich für den Bau eines Einfamilienhauses oder Doppelhauses (zwei Wohneinheiten mit Miteigentumsanteil).
Die Bebauung kann gemäß vorhandenem Bebauungsplan der Gemeinde Apfeldorf erfolgen.
Wichtigste Festsetzungen gemäß bestehendem Bebauungsplan:
– offene Bauweise
– Baufenster 12 m x 12 m (kann in Absprache mit der Gemeinde verändert werden)
– GRZ 0,3
– Bauliche Gestaltung:
max. 2 Vollgeschosse, Festsetzung des max. Kniestocks (gemessen von Oberkannte Fertigfußboden im Dachgeschoss bis Unterkannte Sparren, gemessen an der Außenwand): 0,30 m
– Satteldach mit einer Dachneigung von 28°- 40° möglich
– wahlweise Hauptfirstrichtung
– Bezugshöhe Oberkannte Fertigfußboden Erdgeschoss darf max. 0,30 m über dem Niveau der anliegenden Straße liegen.
Erschließungskosten sind noch im Rahmen der Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (teilweise), Hausanschluss für Strom und Telefon (vollständig) zu bezahlen.
Beitragssätze der Gemeinde Apfeldorf für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
– Wasserversorgung: je qm Grundstücksfläche 1,38 EUR zzgl. 7% MwSt. (391m² bereits bezahlt – 226m² noch zu entrichten)
– Wasserversorgung: je qm Geschossfläche 6,94 EUR zzgl. 7 % MwSt. (97,79 m² bereits bezahlt – darüber hinaus ist der angegebene Wert zu entrichten)
– Abwasserentsorgung: je qm Geschossfläche 22,86 EUR (79,57 m² bereits bezahlt – darüber hinaus ist der angegebene Wert zu entrichten)
Des Weiteren hat die Verwaltungsgemeinschaft Reichling/Apfeldorf einen Verbesserungsbeitrag für einen Wasserhochbehälter beschlossen. Hier sind bereits 231,07 EUR von ca. 3.000 EUR (Einmalbetrag) bezahlt. Der noch offene Beitrag kann in den nächsten Jahren von der Verwaltungsgemeinschaft gefordert werden.
Übernahme nach Vereinbarung.