Sie sind auf der Suche nach einem Eigenheim oder einem Grundstück, um neu zu bauen? Dann sind Sie hier richtig!
Das Einfamilienhaus mit ca. 140,06 m² Wohnfläche wurde ursprünglich im Jahr 1930 auf einem ca. 518 m² großem Grundstück im Ortskern von Jengen errichtet.
Das Erdgeschoss besteht aus Flur mit Garderobe, Wohnküche, Wohnzimmer, Badezimmer, Treppenhaus, Gäste-Bad, Durchgangsraum und einem weiteren Zimmer (Arbeitszimmer/Gästezimmer). Beide Tageslichtbadezimmer sind mit einer Wanne, Dusche, Waschbecken, WC und Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
Von der Wohnküche aus gelangen Sie auf die sonnige Südterrasse und in den schön gepflegten Garten. Dieser bietet Ihnen viel Platz zum Gärtnern, Spielen oder einfach nur zum Erholen und Wohlfühlen.
Das Treppenhaus führt ins Obergeschoss. Hier finden Sie einen geräumigen Flur und drei Schlafzimmer. Im Flur und im mittleren Zimmer wurden große Dachgauben eingebaut, die für eine helle und offene Raumatmosphäre sorgen. Auf der Nord- und Ostseite des Gebäudes liegen Abseiten in den Dachschrägen.
Über eine Zugtreppe ist der Dachboden/Speicher erreichbar, welcher zusätzlichen Stauraum bietet.
Das Einfamilienhaus ist im vorderen Bereich teilunterkellert. Hier befinden sich zwei Kellerräume und der Öltank (4.000 Liter, BJ 1999).
Zur Ausstattung des Hauses gehören:
– Bodenbeläge: Fliesen und Teppich
– Massivholz-Haustüre
– zweifach verglaste Kunststofffenster (BJ 2008) oder Holzfenster
– zentrale Ölversorgung mit Einzelöfen
– Holzofen im Badezimmer – Druckbadeofen mit ca. 80 Liter
– Badeofen mit Durchlauferhitzer im Gäste-Badezimmer
Die Durchführung von Renovierungsarbeiten liegen im eigenen Ermessen.
Zum Wohnhaus gehören eine Einzelgarage auf der Nordseite des Wohnhauses. Des Weiteren ist im Garten ein Schuppen mit Anbau vorhanden. Hier ist die Lagerung von Gartengeräten, Werkzeug oder Holz sowie eine Nutzung als Werkstatt möglich.
Alternativ kann das Gebäude auch abgerissen und ein kompletter Neubau erstellt werden. Damit ist das Grundstück auch für Bauherrn interessant.
Die Bebauung richtet sich nach dem vorhandenen Bebauungsplan „Ortskern – E1“, welcher im Jahre 1997 von der Gemeinde Jengen aufgestellt und begründet wurde. Hier ist eine direkte Abstimmung mit den verantwortlichen Ämtern zu empfehlen.
Die Übernahme/Bezug des Hauses erfolgt nach Vereinbarung.